Bewirtungsrechnungen
Das Bundesministerium der Finanzen hat Ende letzten Jahres ein neues Schreiben zur steuerlichen „Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben“ veröffentlicht (v. 19. November 2025, IV C 6 - S 2145/00026/005/033).
Formale Inhalte
Das BMF-Schreiben listet die für einen Betriebsausgabenabzug notwendigen Mindestinhalte auf Rechnungen auf. Zu unterscheiden ist dabei zwischen Rechnungen bis € 250,00 (Kleinbetragsrechnungen, Tz. 1.1) und Rechnungen über € 250,00 (Tz. 1.2). Bei Kleinbetragsrechnungen genügen Angaben über den Bewirtungsbetrieb, das Ausstellungsdatum, Angaben über Menge und Art der servierten Speisen und Getränke, den Tag der Bewirtung, den Rechnungsbetrag sowie ggf. zusätzlich gewährte Trinkgelder. Bei Rechnungen über € 250,00 sind zusätzlich Angaben zur Steuernummer des Bewirtungsbetriebs, eine fortlaufende Rechnungsnummer sowie die Namen der bewirteten Personen zu ergänzen.
Schwerpunkt E-Rechnungen
Das neue BMF-Schreiben geht in Ziffer 3 ausführlich auf die vollständige elektronische Abbildung der Bewirtungsbelege sowie der digitalen oder digitalisierten Eigenbelege ein. Grundsätzlich müssen ein digitaler oder digitalisierter Eigenbeleg digital mit der Bewirtungsrechnung oder dem Kassenbeleg über die Bewirtung zusammengefügt werden. Hinweise für Bewirtungen im Ausland (Tz. 4) schließen das Schreiben ab.
Stand: 26. März 2026
Erscheinungsdatum:
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