Seitenbereiche

Vorsteuerabzug bei Erwerb von Landwirtschaftsvermögen

Illustration

Geschäftsveräußerung im Ganzen

Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen unterliegen nicht der Umsatzsteuer (§ 1 Abs. 1a Umsatzsteuergesetz/UStG). Demzufolge kann der Käufer als Unternehmer i.S.d. UStG keinen Vorsteuerabzug geltend machen und der Veräußerer schuldet auch keine Umsatzsteuer auf den Geschäftsverkauf.

Veräußerung eines Sauenbestandes

Veräußert ein auf Ferkelzucht spezialisierter Landwirt seinen gesamten Sauenbestand, liegt nach Auffassung des Finanzgerichts/FG Münster eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor (Urteil vom 20.5.2020, 15 K 1850/17 U). Dies gilt selbst dann, wenn die Landwirtschaftsflächen nicht mitveräußert werden. Damit war dem Käufer der Vorsteuerabzug versagt.

Streitfall

Im Streitfall veräußerte ein Landwirt seinen kompletten Sauenbestand. Die Ackerflächen wurden dabei nicht mitübertragen. Über diesen Umsatz stellte der Verkäufer eine Rechnung inklusive Umsatzsteuer im Ausmaß von 10,7 % aus.

Voraussetzungen

Für die Annahme einer Geschäftsveräußerung im Ganzen ist nicht erforderlich, dass der Landwirt sein gesamtes Unternehmensvermögen, also seinen ganzen Betrieb, auf den Erwerber überträgt. Entscheidend ist vielmehr die Frage, „ob die übertragenen Vermögensgegenstände die Fortsetzung einer bisher durch den Veräußerer ausgeübten Tätigkeit ermöglichen“. Hierbei ist maßgeblich, ob die übertragenen Vermögensgegenstände ein „hinreichendes Ganzes“ bilden, um die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit zu ermöglichen. Letzteres sah das FG in der (Teil-)Veräußerung des Sauenbestandes als gegeben.

Übertragung eines Maschinenparks

In einem anderen Fall hat das FG Mecklenburg-Vorpommern in der Übertragung eines Maschinenparks keine umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung im Ganzen gesehen, wenn die Grundstücke bzw. die Grundstückspachtverträge nicht mitübertragen werden. In solchen Fällen fällt also Umsatzsteuer an. Bei einem landwirtschaftlichen Betrieb kann nach Auffassung des FG „bei der Übertragung allein des Maschinenparks nicht von der Übertragung des Geschäftsbetriebes, also der Zusammenfassung materieller und immaterieller Bestandteile eines Unternehmens ausgegangen werden, über den eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit fortgeführt werden kann“ (Beschluss vom 22.8.2014, 3 V 38/14).

Stand: 25. November 2020

Bild: countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Kontaktieren Sie unsere Kanzlei in Biberach und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.